3 7. Die Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Der mit der Beschwerde vom 12. Juli 2016 beanstandete Sachverhalt beschlägt ihre Berufsausübung. Nach Massgabe von Art. 14 BGFA ist damit die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern gegeben.