__ entstehen können. Weiter hat er ein Mandat für die Gegenpartei der Anzeigerin, welche er in seiner Funktion als Geschäftsführer des Hauseigentümerverbandes über die Telefonnummer seiner Anwaltskanzlei beraten hat, angenommen und nicht unverzüglich niedergelegt, nachdem er bemerkt haben musste, dass der Inhalt der mit der Anzeigerin geführten Gespräche auch für diesen Fall von Relevanz ist. Das Verschulden ist bei dieser Ausgangslage nicht als leicht zu qualifizieren.