Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Disziplinarbeklagte Einblick in die Problematik der Stockwerkeigentümergemeinschaft zwischen der Anzeigerin und Familie D.________ erhielt. Der Disziplinarbeklagte hat in der Folge ein Mandat von Herrn D.________ gegen die Anzeigerin im Zusammenhang mit einem Strafverfahren angenommen. Dabei musste er wissen, dass er mit der Anzeigerin im Zusammenhang mit einer das Stockwerkeigentum betreffenden Auseinandersetzung bereits Gespräche geführt hatte.