11. Es ist unbestritten, dass die Anzeigerin mit dem Disziplinarbeklagten im Zusammenhang mit Fragen zum Stockwerkeigentum Kontakt hatte. Bestritten ist allerdings, wie oft die Kontakte stattfanden. Nach Ansicht der Anzeigerin war dies viermal (November 2011, September 2012, glaublich Mai 2013 sowie 2014). Nach Ansicht des Disziplinarbeklagten war dies zweimal, und zwar 2011 in einem Zeitraum von 2 bis 3 Monaten. Es sei dabei um allgemeine Fragen zu Reglement und Quoren gegangen. Er könne sich daran erinnern, dass die Anzeigerin Fragen zum Reglement gestellt habe, die er mangels Kenntnis nicht beantworten konnte.