und verlangte die Zustellung der Akten. Gemäss Akten-/Telefonnotiz vom 21.8.2014 der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland teilte Frau N.________ dem Sekretariat des Disziplinarbeklagten mit, dass die Akten an der Loge abgeholt werden können. Rechtsanwalt I.________, Rechtsvertreter von Frau D.________, habe jedoch die Akten für sich und den Disziplinarbeklagten kopiert. Unter dem Datum vom 11.8.2014 reichte Rechtsanwalt B.________ namens der Anzeigerin eine weitere Anzeige gegen Herrn D.________, Frau D.________ und eventuell Unbekannt ein. Darin wurde nochmals die Ausgangslage geschildert.