Kurz nach dem Einzug der Anzeigerin 2011 seien sie von ihrem Anwalt innerhalb von 10 Tagen mit mehreren Briefen und falschen Anschuldigungen konfrontiert worden. Frau D.________ zeigte ihrerseits am 3.10.2013 die Anzeigerin wegen Tierquälerei, Tätlichkeiten und Nötigung, begangen am Montag, 5.7.2013 zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in E.________(Ort) auf dem im Miteigentum beider Parteien stehenden Seegrundstück an.