Unterlassung; Abgabe von Willenserklärung) vom 7.3.2012, die aufsichtsrechtliche Anzeige von Herrn D.________ vom 13.2.2013, worin erwähnt wird, dass er und seine Frau zusammen mit der Anzeigerin in E.________(Ort) eine Stockwerkeigentümergemeinschaft bildeten. Kurz nach dem Einzug der Anzeigerin 2011 seien sie von ihrem Anwalt innerhalb von 10 Tagen mit mehreren Briefen und falschen Anschuldigungen konfrontiert worden.