Das Verhältnis zwischen den Parteien sei zerrüttet, da die Nutzung des Seegrundstücks im Stockwerkeigentumsbegründungsakt nur unvollständig geregelt sei. Noch vor der Eigentumsübertragung habe der Angezeigte die Anzeigerin wissen lassen, dass er ihr die Hölle heiss machen würde, falls sie tatsächlich in der Wohnung verbleibe und das Eigentum als Stockwerkeigentum erwerben würde. Seither werde die Anzeigerin von Herrn D.________ systematisch belästigt, beschimpft und unter Druck gesetzt. Gegenstand der vorliegenden Anzeige sei ein Schreiben von Herrn D.________ vom 13.2.2013 an die Schulkommission des Schulverbandes M.__