6. Auf Antrag des Referenten edierte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern die Strafakten BJS 12 1172 iS A.________ und Herr D.________. Die Akten waren zum Zeitpunkt der Edition noch nicht paginiert und werden - soweit notwendig - im Folgenden zitiert. Nebst der bereits erwähnten Anzeige vom 7.11.2011 gegen Herr D.________ wegen Nötigung, Drohung, Beschimpfung, Sachbeschädigung und Verunreinigung von fremdem Eigentum sind folgende Dokumente von Relevanz: Am 22.5.2013 reichte B.________ bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland für die Anzeigerin eine Strafanzeige gegen Herr D.