5 Auskunft geben müsse. Der Zeitraum zwischen den beiden ersten Gesprächen habe schätzungsweise zwei bis drei Monate betragen. Weder 2012 noch 2013 oder später habe er mit der Anzeigerin telefonisch oder persönlich Kontakt gehabt. In beiden Fällen habe die maximale Beratungsdauer 20 Minuten betragen, so dass nicht von einem längeren Gespräch die Rede sein könne. Er und seine Praktikanten seien angehalten dafür zu sorgen, dass die Anrufer schnell auf den Punkt kommen, damit die knappe Zeit genutzt werden könne.