5. In seiner einlässlichen Stellungnahme vom 18.9.2015 führte der Disziplinarbeklagte aus, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer des Hauseigentümerverbandes H.________ für dessen 4‘500 Mitglieder die Möglichkeit sowohl der persönlichen wie auch telefonischen Rechtsberatung biete. Eine schriftliche Rechtsberatung finde jedoch nicht statt. Die telefonische Rechtsberatung finde jeweils am Dienstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am Donnerstagmorgen von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Unter Voranmeldung könne dienstags eine persönliche Rechtsberatung zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr stattfinden.