Wenn ein Mitglied in der Folge um seine anwaltliche Unterstützung ersuche, werde ein neuer Besprechungstermin vereinbart und eine entsprechende Vollmacht unterzeichnet. Ab diesem Zeitpunkt sei dann klar, dass er die Interessen des Klienten im Rahmen eines anwaltlichen Mandates vertrete, was bei der Anzeigerin nicht der Fall gewesen sei. Im Rahmen der Rechtsberatung habe er keinerlei Kenntnisse über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Anzeigerin erhalten. Weiter hielt er fest, dass er über die genauen Details der nachbarschaftlichen Streitigkeit vor Annahme des Mandates von Herrn D._____