Da die Rechtsberatung während maximal 20 Minuten pro Jahr nur allgemeine Rechtsauskünfte umfasse, seien eine individuelle Beratung und die Interessenvertretung nicht möglich. Die kurze Dauer des Gesprächs mache es notwendig, die Sache auf den Punkt zu bringen bzw. es sei in dieser kurzen Zeit nicht möglich, komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Wenn ein Mitglied in der Folge um seine anwaltliche Unterstützung ersuche, werde ein neuer Besprechungstermin vereinbart und eine entsprechende Vollmacht unterzeichnet.