Auch könne das Gespräch nicht länger gedauert haben, da jedem Mitglied pro Jahr lediglich das Recht zustehe, die Rechtsberatung des Hauseigentümerverbandes für 20 Minuten, persönlich oder per Telefon, in Anspruch zu nehmen. Die Anzeigerin führe auch aus, dass er nun wisse, wie sie denke, was sie fühle und wie ihre finanzielle Lage aussehe und dass sie eventuell in Erwägung ziehe, das Haus wieder zu verlassen, da sie psychologische Beratung in Anspruch nehmen müsse. Da die Rechtsberatung während maximal 20 Minuten pro Jahr nur allgemeine Rechtsauskünfte umfasse, seien eine individuelle Beratung und die Interessenvertretung nicht möglich.