Diese Aussagen würden nicht der Wahrheit entsprechen. Er habe mit der Anzeigerin lediglich zweimal im Rahmen der Rechtsberatung über allgemeine Fragen zum Thema Stockwerkeigentum (Verwaltung und allgemeine Fragen zum Reglement und Beschlussfassung) gesprochen. Auch könne das Gespräch nicht länger gedauert haben, da jedem Mitglied pro Jahr lediglich das Recht zustehe, die Rechtsberatung des Hauseigentümerverbandes für 20 Minuten, persönlich oder per Telefon, in Anspruch zu nehmen.