dass sie psychologische Beratung in Anspruch nehme usw. Es sei immer um Auskünfte gegangen, die mit der sehr schwierigen Situation im Zusammenhang mit Familie D.________ gestanden hätten. Nun trete der Disziplinarbeklagte in dem von ihr gegen Herrn D.________ eingeleiteten Strafverfahren als dessen Anwalt auf. Sie verweist auf seine Eingabe an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 16.9.2014 (Anzeige, Beilage 5). Mit Schreiben vom 5.10.2014 habe sie sich an den Disziplinarbeklagten gewandt und um eine Erklärung gebeten. Mit Schreiben vom 3.12.2014 habe dieser ihr mitgeteilt, er sehe