Sie habe das Gefühl gehabt, alles könnte schiefgehen und habe dem Disziplinarbeklagten ihre Ängste geschildert. Sie erinnere sich gut daran, ihm erklärt zu haben, dass sie unter Druck oft falsche Entscheidungen treffe und mehr Zeit brauche, um sich alles klar zu überlegen und richtig zu entscheiden. Glaublich im Mai 2013 habe sie den Disziplinarbeklagten nochmals im Zusammenhang mit einer Stockwerkeigentümerversammlung kontaktiert und erwähnt, dass ihrer Meinung nach die Verwalterin G.________ nicht neutral sei. 2014 habe sie dann den Disziplinarbeklagten nochmals im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung mit Familie D.__