Insbesondere fehlten bei der Seeparzelle, welche reglementarisch in eine Nutzungszone Ost und West zwischen den beiden Stockwerkeigentümern aufgeteilt sei, die zugrundeliegenden Pläne. Der Grenzverlauf sei nie definiert worden. Problematisch sei, dass Familie D.________ und von ihr geladene Gäste als Zugang zu deren östlichem Teil immer den Weg über ihr Grundstück im Westen benutzen. Familie D.________ weigere sich, einen eigenen Zugang zu erstellen und zu benützen. Zur Klärung der entsprechenden Frage habe sie ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Ursprünglich sei sie von Rechtsanwalt F.___