1. Mit Eingabe vom 7.3.2015 gelangte A.________ (nachfolgend Anzeigerin) an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern und beschwerte sich über Rechtsanwalt C.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter). Zur Begründung führte sie aus, sie sei seit August 2011 zusammen mit den Ehegatten D.________ Stockwerkeigentümerin einer Liegenschaft in E.________ (Ort) je zur Hälfte. Dazu gehöre ebenfalls ein Seegrundstück. Die Begründungsakten seien unvollständig. Insbesondere fehlten bei der Seeparzelle, welche reglementarisch in eine Nutzungszone Ost und West zwischen den beiden Stockwerkeigentümern aufgeteilt sei, die zugrundeliegenden Pläne.