7 Bei der Frage, ob ein Dokument, oder wie hier ein Speichermedium, ein besonders wichtiges Original darstellt, ist zunächst darauf abzustellen, welchen Stellenwert der Klient diesem beimisst. Dem Anzeiger war es offensichtlich sehr wichtig, die Daten wiederherstellen zu können. Der Disziplinarbeklagte hatte denn auch offenbar 2013 den ersten Auftrag des Anzeigers, die Speicherkarte von einem Informatiker überprüfen zu lassen, wahrgenommen.