Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses (BGFA 13) muss er die Unterlagen vor dem Einblick Dritter schützen. Besonders wichtige Originale sollten zur Sicherheit in einem Safe gelagert werden (BRUNNER/HENN/KRIESI, Anwaltsrecht, Schulthess, 2015, Kapitel 4 N 11).