Die Aufbewahrung von Akten, insbesondere von anvertrauten Beweismitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung eines Anwalts. Für die Mandatsbearbeitung stellen Klienten ihrem Vertreter regelmässig Dokumente und weitere Unterlagen zur Verfügung. Sie dürfen erwarten, dass der Anwalt diese sorgfältig aufbewahrt. Er soll in seinen Klientenakten Ordnung halten, damit er innert kurzer Zeit darauf zugreifen kann. Dabei hat er das Nötige vorzukehren, um Beschädigungen oder Verluste zu vermeiden. Die Akten der einzelnen Kunden sind getrennt aufzubewahren. Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses (BGFA 13) muss er die Unterlagen vor dem Einblick Dritter schützen.