In seinen Stellungnahmen vom 30. Oktober 2015 und 15. Januar 2016 räumt der Disziplinarbeklagte ein, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Speicherkarte in seiner Kanzlei verloren gegangen sei. Jedoch sei auch nicht auszuschliessen, dass eine Mitarbeiterin der Kanzlei die Speicherkarte der ehemaligen Lebenspartnerin des Anzeigers ohne Quittung herausgegeben habe. Er selber habe die Speicherkarte nicht verlegt bzw. verloren, aber es sei auch denkbar, dass eine Mitarbeiterin sie in einem falschen Dossier abgelegt habe. Dies heute herauszufinden, sei praktisch nicht mehr möglich.