Der Disziplinarbeklagte habe ihm daraufhin mündlich bestätigt, dass die Speicherkarte definitiv in seiner Kanzlei verloren gegangen sei. Er habe trotz erneuter intensiver Suche die Speicherkarte nicht finden können, es bestünde allenfalls die Möglichkeit, dass die Speicherkarte irrtümlich in einem anderen Dossier abgelegt worden sei, ein Durchforsten seiner sämtlichen 10‘000 Dossiers sei jedoch viel zu aufwändig. In seinen Stellungnahmen vom 30. Oktober 2015 und 15. Januar 2016 räumt der Disziplinarbeklagte ein, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Speicherkarte in seiner Kanzlei verloren gegangen sei.