Der Anzeiger behauptet, den Disziplinarbeklagten bereits 2013 darauf hingewiesen zu haben, dass die gelöschten Daten durch einen Spezialisten wahrscheinlich wiederhergestellt werden könnten und hatte ihn beauftragt, das Nötige in die Wege zu leiten. Der Anzeiger hatte sich erhofft, mit dem Filmmaterial beweisen zu können, dass seine Tat(en) weit harmloser sei(en) als sie vom Opfer beschrieben worden war(en).