Flash Speicherkarte Unbestrittenermassen hatte der Anzeiger dem als amtlichen Verteidiger eingesetzten Disziplinarbeklagten 2013 eine Speicherkarte übergeben, auf der eine Videoaufnahme einer Straftat des Anzeigers (angeblich Freiheitsberaubung und einfache Körperverletzung) ursprünglich gespeichert worden, aber anschliessend vom Opfer der Straftat gelöscht worden war. Der Anzeiger behauptet, den Disziplinarbeklagten bereits 2013 darauf hingewiesen zu haben, dass die gelöschten Daten durch einen Spezialisten wahrscheinlich wiederhergestellt werden könnten und hatte ihn beauftragt, das Nötige in die Wege zu leiten.