22. Das Schlichtungsverfahren ist ein einfaches, rasches und mündliches Verfahren, dessen Ziel es ist, die Parteien mittels einer eher informellen Anhörung zu einer Einigung zu bringen. Das Obergericht des Kantons Bern erwog im Entscheid ZK 14 510 vom 27. Januar 2015, dass für das Schlichtungsverfahren im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege höchstens ein Aufwand von fünf bis sieben Stunden als geboten erscheint (ZK 14 510 vom 27. Januar 2015 E 8.3.4).