a und/oder lit. g BGFA erfüllt und sei sich sicher, alle Urteile und Entscheide richtig interpretiert und sich jederzeit korrekt verhalten zu haben. Das Vertrauen in den Rechtstaat würde untergraben, wenn sich der Rechtsunterworfene nicht einmal mehr auf Entscheide und Gerichtsurteile des Obergerichts verlassen könne. Deshalb beantragt der Disziplinarbeklagte, das Disziplinarverfahren einzustellen, allenfalls sei er von einem Disziplinarvergehen freizusprechen, alles unter Kostenfolge.