Die Verteidigung erfährt mehr oder weniger kurzfristig von dieser und muss an dieser teilnehmen, bevor sie Zeit, Gelegenheit und insbesondere die nötigen Informationen hat, um mit Aussicht auf Erfolg ein Gesuch um amtliche Verteidigung stellen zu können. Sobald die Verteidigung nach dieser Einvernahme zeitlich dazu in der Lage ist, muss sie das Gesuch einreichen und die rückwirkende Gewährung der amtlichen Verteidigung beantragen. Aufgrund der dargestellten bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss ihr diese dann auch rückwirkend für die Bemühungen vor und nach der ersten Einvernahme gewährt werden.