Bereits am 16.9.2014, also zwei Wochen nach der Ausfällung des Entscheides, übernahm der Disziplinarbeklagte jedoch wissentlich und willentlich ein Mandat mit einem offenkundigen Interessenkonflikt zu einem bestehenden Mandat. Er gibt damit zu erkennen, dass die im September 2014 ausgefällte Disziplinarmassnahme ihm gegenüber keinerlei Wirkungen entfaltete und die ausgefällte Busse nicht hinreichend war, ihn inskünftig zu rechtskonformen Verhalten zu veranlassen.