a BGFA mit einer Busse von CHF 2‘000.00 sanktioniert wurde (Verfahren Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern AA 12 98). Die Busse wurde damals unter Berücksichtigung der Erstmaligkeit des Verstosses im niedrigeren Bereich ausgesprochen, da davon ausgegangen wurde, der Disziplinarbeklagte werde dadurch künftig zur strikten Einhaltung der Berufsregeln angehalten. Bereits am 16.9.2014, also zwei Wochen nach der Ausfällung des Entscheides, übernahm der Disziplinarbeklagte jedoch wissentlich und willentlich ein Mandat mit einem offenkundigen Interessenkonflikt zu einem bestehenden Mandat.