_ abzuschieben (amtliche Akten SK 2014 371 p. 596). Gegen dieses Urteil meldete der Disziplinarbeklagte am 2.6.2014 Berufung an und begründete diese am 2.3.2015 mit dem Hinweis, D.________ bestreite, mit der Hanfgeschichte etwas zu tun zu haben. Er verwies indessen darauf, dass gemäss den Akten C.________ und D.________ wegen Abnahme/Lieferung von ätherischem Hanföl in Kontakt gewesen seien (amtliche Akten SK 2014 371, p. 645). Der Disziplinarbeklagte war indessen bereits am 16.9.2014 als amtlichen Verteidiger von