Das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung vom 11.12.2015 hiess das Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin A.________, mit Verfügung vom 6.1.2016 gut. Die amtliche Verteidigung von D.________ wurde ab 6.1.2016 Rechtsanwalt G.________ übertragen. II. Zuständigkeit 10. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist gestützt auf Art. 14 BGFA i.V.m. Art. 12 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 28.3.2006 (KAG; BSG 168.11) gegeben, denn der Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. III. Würdigung