Verfahren D.________ Am 29.8.2014 nahm D.________ telefonisch mit der Anzeigerin Kontakt auf. Er wünschte ausdrücklich den Disziplinarbeklagten als amtlichen Anwalt und führte aus, er sei vor ein paar Tagen bei diesem gewesen (amtliche Akten P01 10 273, p. 975). Am 16.9.2014 wurde der Disziplinarbeklagte als amtlicher Anwalt von D.________ eingesetzt unter der Bedingung, dass er sich dazu noch schriftlich bereit erkläre (amtliche Akten P01 10 273, p. 976). Mit Urteil vom 30.7.2015 verurteilte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland D.______