(Ort), zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, dies als Zusatzstrafe zu den Urteilen des Gerichtskreises V Burgdorf-Fraubrunnen vom 26.9.2006 sowie des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6.3.2013 (amtliche Akten SK 2014 371, p. 557 ff.). In der Folge meldete der Disziplinarbeklagte am 2.6.2014 Berufung gegen das Urteil an (amtliche Akten SK 2014 371, p. 563). In der Urteilsbegründung vom 15.12.2014 wird auch die Rolle von D.________ erörtert. Namentlich wird darauf hingewiesen, dass C.________ versuche, die alleinige Verantwortung für die Hanffelder vor allem auf D.________ abzuschieben, was sicher nicht sachgerecht sei.