___ als dessen amtlichen Verteidiger eingesetzt, ohne jeglichen Hinweis auf eine möglicherweise heikle Situation bezüglich Doppelvertretung. Wenn die Sache heikel gewesen wäre, hätte die Anzeigerin ihn nicht vorbehaltlos und ohne Hinweis auf eine möglicherweise heikle Doppelvertretung zum amtlichen Verteidiger ernennen dürfen. Die Anzeigerin habe offenbar weder ein Problem in der Doppelvertretung noch in der eigenen Doppelbefassung (gestaffelte Urteile) gesehen. Aufgrund der vorbehaltlosen Ernennung zum amtlichen Verteidiger habe er davon ausgehen dürfen, dass keine heikle Doppelvertretungskonstellation vorliege.