- Seine Aufgabe im Fall C.________ sei einzig die schriftliche Begründung der Berufung gewesen und diese Vertretung sei mit Einreichung der Berufung am 2.7.2014 der Anzeigerin bekannt gegeben worden. - 2 ½ Monate später habe die Anzeigerin ihn im Wissen um die Berufung in Sachen C.________ am 16.9.2014 auf Wunsch von D.________ als dessen amtlichen Verteidiger eingesetzt, ohne jeglichen Hinweis auf eine möglicherweise heikle Situation bezüglich Doppelvertretung.