Deshalb sei eine Doppelvertretung seiner Ansicht nach zulässig. Falls entgegen seiner Auffassung eine unzulässige Doppelvertretung vorliege, könne er das Mandat C.________ allenfalls niederlegen.» 4. Die unaufgeforderte Eingabe leitete der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 6.10.2015 an den Disziplinarbeklagten weiter und forderte diesen auf, innert der gesetzten Frist bis am 21.10.2015 auch zu dieser Eingabe Stellung zu nehmen.