3. Bereits am 28.9.2015 hatte D.________ der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern unaufgefordert eine Eingabe zukommen lassen. Beigelegt war das Protokoll der Fortsetzungsverhandlung des Verfahrens P01 10 273 vom 30.7.2015 in Sachen Ministère public Jura bernois-Seeland und F.________ gegen D.________. Darin wird die Frage der unzulässigen Doppelvertretung aufgeworfen. Zur Doppelvertretung führte der Disziplinarbeklagte aus (amtliche Akten AA 15 179, p. 25): «Zur Doppelvertretung C.________/D.________ gelte es festzuhalten, dass C.________ im erstinstanzlichen Verfahren nicht durch ihn vertreten worden sei.