Er habe aber beim Verfassen dieser Stellungnahme festgestellt, dass ein Originaldokument, nämlich der Familienausweis, in den Akten verblieben sei, den er inzwischen der Anzeigerin habe zukommen lassen. In seiner Stellungnahme äusserte er sich weiter zum Sachverhalt im Scheidungsmandat mit aus seiner Sicht ungereimtem Hintergrund, auf die nur soweit für den Ausgang dieses Verfahrens von Bedeutung weiter unten zurückzukommen sein wird.