3. Mit Schreiben vom 17. Juli 2015 antwortete A.________ (nachfolgend Anzeigerin) und machte geltend, sie habe B.________ am 22. Mai 2015 das Scheidungsmandat entzogen und ihn gebeten, ihre Unterlagen dem jetzigen Rechtsvertreter zu übergeben. Am 30. Juni 2015 habe sie ihn erneut aufgefordert, nachdem er auf das Schreiben ihres (neuen) Anwaltes vom 3. Juni 2015 nicht reagiert habe. Da sich B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter) trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung offensichtlich weiterhin weigere, ihr die Unterlagen zu retournieren, müsse von einer krassen Verletzung von Art.