Regeste: Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 12 lit. a BGFA) Berufsregelverletzung aufgrund (wiederholter) verspäteter Herausgabe der Klientenakten (Originaldokument) – im Wiederholungsfall. Erwägungen: 1. Mit Eingabe vom 30. Juni 2015 reichte A.________ bei der Anwaltsaufsichtsbehörde eine Kopie eines an B.________ gerichteten Schreibens ein. In diesem Schreiben forderte sie die Zustellung „meiner Unterlagen“ an Rechtsanwalt C.________. 2. Mit Schreiben vom 09. Juli 2015 forderte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde A.________ auf mitzuteilen, weshalb diese Behörde mit einer Kopie bedient worden sei.