In der Hauptsache wurde befunden, dass eine Verletzung der Berufsregeln gegeben ist. Unter diesen Umständen wäre die Zusprechung einer Parteientschädigung stossend, weshalb eine solche nicht zuerkannt wird. 9 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Rechtsanwalt B.________ wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. a BGFA eine Verwarnung erteilt. 2. Hinsichtlich des Vorwurfs der Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA wird das Verfahren aufgehoben.