Diese beiden Verpflichtungen können miteinander in Konflikt geraten, wie der vorliegende Fall zeigt. Die Übernahme des Mandats für die Erben des D.________ hat dazu geführt, dass der Disziplinarbeklagte seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Regierungsstatthalter nur in ungenügender Weise nachkommen konnte. Damit hat er zumindest den Verdacht erweckt, die ihm anvertrauten Gelder womöglich sachfremd verwendet zu haben, und damit das Vertrauen in seine Person als Anwalt erschüttert.