20. Interessenkonflikte können jedoch nicht nur aus der anwaltlichen Tätigkeit im engeren Sinne heraus entstehen, sondern beispielsweise auch aus der Führung von Treuhandgeschäften, der Verwaltung von Vermögen oder Verwaltungsratsmandaten (vgl. GEORG PFISTER, Neues aus der Praxis der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich, in: SJZ 108/2012, S. 163).