10. Mit Verfügung vom 6. Januar 2016 nahm der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 28. Dezember 2015 und bestimmte Rechtsanwalt Dr. Fritz Rothenbühler zum Referenten. 3 11. Mit Eingabe vom 26. Januar 2016 beantragte der Referent folgende Beweismassnahmen: "1. Es sei beim Obergericht des Kantons Bern der Entscheid ZK 15 281 vom 30. September 2015 zu edieren.