27. Beim fraglichen Verfahren ging es um ein Aufsichtsverfahren gegen die Mandantin des Disziplinarbeklagten. Aufgrund einer ausführlichen aufsichtsrechtlichen Anzeige von D.________ sowie früherer wiederholter aufsichtsrelevanter Hinweise führte eine Delegation des ALBA einen Kontrollbesuch durch. Dieser veranlasste das ALBA dazu, ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die B.________ AG zu eröffnen. Das Bewilligungsverfahren verzögerte sich demzufolge. Das Ziel des Disziplinarbeklagten war dementsprechend, die Bewilligung für seine Mandantin sowie die Einstellung des Aufsichtsverfahrens zu erreichen.