24. Die Äusserung muss zudem gegenüber einem Dritten erfolgen. Dritte sind auch Behörden im Verhältnis zu den Bürgerinnen, die sie kontaktieren. Die Aussagen von D.________ erfolgten während eines Gespräches mit zwei anderen Personen (ALBA-Beamte) und somit gegenüber Dritten. 25. Weitere Punkte wie die Gutglaubensbeweiserbringung können offen gelassen werden, da lediglich eine allfällige ursprüngliche Unbegründetheit einer Strafanzeige zu prüfen ist.