9. Mit Verfügung vom 19. November 2014 nahm die Präsidentin der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der ausführlichen Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 7. November 2014 und bestimmte Rechtsanwalt Dr. Fritz Rothenbühler zum Referenten. 10. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 liess die Präsidentin der Anwaltsaufsichtsbehörde das Protokoll vom 20. August 2013 beim Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern edieren. II. ZUSTÄNDIGKEIT 11. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist gestützt auf Art. 14 des Bundesgesetztes über die Freizügig-