4. Mit Schreiben vom gleichen Tag teilte die Gerichtsschreiberin Spielmann der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Abteilungspräsidenten der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern mit, dass der Anzeigerin im Disziplinarverfahren keine Parteistellung zukomme, dass sie jedoch verlangen könne, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden.